Fragen & Antworten
Was wollen Sie noch wissen?
Wie hoch sind die Kosten einer Behandlung?
Das Anamnesegespräch/Erstgespräch kostet 80 Euro und dauert bis zu 90 Minuten. Eine Therapiestunde (60 Minuten) liegt bei 80 Euro. Wie lange eine Therapie dauert, lässt sich nicht im Vorfeld abschätzen, diese ist abhängig von der jeweiligen Situation des Klienten, der Zielsetzung und der Bereitschaft, sich auf die Therapie einzulassen. Pauschal lässt sich jedoch sagen, je intensiver die Mitarbeit des Klienten ist, desto kürzer kann die Therapiedauer sein.
Ich verfolge zudem das Ziel, Hilfesuchende so schnell und so sinnvoll wie möglich bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Dazu arbeite ich mit verschiedenen Therapien. Um deren Möglichkeiten voll auszuschöpfen, biete ich ausschließlich auf den jeweiligen Klienten zugeschnittene individuelle Einzelsitzungen an. Hier begleite ich Sie als Therapeutin und führe qualifiziert in die Richtung des Therapieziels.
Die Kosten sind vor Ort in bar zu zahlen. Einen entsprechenden Beleg erhalten Sie selbstverständlich direkt ausgehändigt.
Werden die Kosten für eine Therapie von gesetzlichen Krankenkassen im Regelfall übernommen?
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, die durch psychotherapeutische Heilpraktiker durchgeführt wird. Allerdings ist es anzuraten mit der Krankenkasse zu sprechen und auf die Dringlichkeit der Therapie hinzuweisen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei mir.
Werden die Kosten für eine Therapie von privaten Krankenversicherungen im Regelfall übernommen?
Derzeit übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, die durch psychotherapeutische Heilpraktiker durchgeführt wird, nur dann, wenn Ihr Tarif diese Leistungen beinhaltet. Hier ist es ratsam, ein kurzes Gespräch mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen zu führen.
Gibt es einen Vorteil als Selbstzahler?
Bei Selbstzahlern spielen Formalitäten keine Rolle. Hierin liegt für Sie ein entscheidender Vorteil. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens. Zum Beipspiel bei Eintritt in eine private Krankenversicherung, bei Abschluss von Zusatzversicherungen wie Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Besuchen gestellt. Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst über die Beantwortung derartiger Gesundheitsfragen.
Darf der psychotherapeutische Heilpraktiker Medikamente verschreiben?
Dem psychotherapeutischen Heilpraktiker ist es nicht erlaubt Medikamente, egal welcher Art, zu verordnen. Dieses ist grundsätzlich Ärzten oder ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten.
Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten beim Finanzamt abzusetzen?
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass Steuerzahler Kosten für ärztliche Behandlungen absetzen können. Dazu gehören unter anderem auch die Kosten für Behandlungen durch einen anerkannten Heilpraktiker. Rechnungen dieser Art können als sogenannte „Außergewöhnliche Belastungen“ gemäß § 33 EStG bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.